Hannoversche Straße 12a in 30938 Burgwedel

Kontakt

Bürozeiten:
Mo. – Do. 16:30 – 18:30 Uhr
Fahrstunden nach Absprache

Fahrschule Kolb

Seit über 15 Jahren erfolgreich die Fahrschule in Großburgwedel für die Region Hannover und Burgwedel.

Die Straße ist das Ziel,
wir sind der Weg.

Unsere Leistungen

Das Team

Die Fahrschule

h

Der Führerschein

Unser Team

Exterior Detailing

Hi, ich bin David und helfe dir, das Motorrad- oder Autofahren in der Fahrschule Kolb zu erlernen. Mit meiner umfangreichen Erfahrung und meinem talentierten Lehrstil werde ich sicherstellen, dass du alle Fähigkeiten und Kenntnisse entwickelst, um sicher und selbstbewusst auf den Straßen unterwegs zu sein. Egal, ob du Anfänger oder Fortgeschrittener bist, meine professionelle Unterstützung und individuelle Betreuung werden dir dabei helfen, deine Ziele zu erreichen. Buche noch heute deine Fahrstunden und starte deine aufregende Reise zum Führerschein!

Interior Detailing

Hi, ich bin Suzan und gemeinsam helfe ich dir zu deinem Führerschein. Möchtest du den Weg zu deinem Führerschein stressfrei und effektiv meistern? Dann bist du hier genau richtig! Mit meinem maßgeschneiderten Unterricht und meiner langjährigen Erfahrung als Fahrlehrerin begleite ich dich auf deiner Reise zum Führerschein. Egal, ob du Anfänger bist oder bereits Erfahrung hast, ich passe meinen Unterricht individuell an deine Bedürfnisse an. Gemeinsam meistern wir die theoretischen Grundlagen und entwickeln deine praktischen Fähigkeiten, damit du sicher und selbstbewusst auf den Straßen unterwegs bist. Warte nicht länger, lass uns gemeinsam den ersten Schritt zu deinem Führerschein machen!

Protective Coatings

Hi, ich bin Thomas J., im Fokus steht für mich euch das Auto fahren ohne Angst und maximal stressfrei beizubringen.
Auch traumatisierten Menschen kann ich dabei helfen ihre Fahrängste zu überwinden.
Bei Fahrschule Kolb in Burgwedel lernst Du stressfrei und mit viel Spaß effektiv Auto zu fahren.
Mit meiner umfangreichen Erfahrung, unter anderem als Fahrsicherheitstrainer, führe ich dich zu allen Fähigkeiten und Kenntnissen die dich sicher und verantwortungsvoll auf den Straßen unterwegs sein lassen. Buche noch heute deine Fahrstunden und starte deine Reise zum Führerschein!
Fahren lernen war noch nie so einfach und spaßig wie bei Fahrschule Kolb.

Wir bieten auch:

Geschenkgutscheine
Auffrischungskurse
15 Jahre Erfahrung

Fahrerlaubnisklassen
AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
A1

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

A2

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

A

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1

B197

Der größte Teil deiner Fahrausbildung und deine Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. Das erleichtert deine Prüfung und reduziert deine Fahrstundenanzahl. Mit B197 darfst du uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren.

BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Need to Know

Hier bieten wir euch die Möglichkeit, wichtige Faustformeln zur Berechnung des Bremswegs und anderer sicherheitsrelevanter Aspekte zu lernen. Diese sind ein zentraler Bestandteil der theoretischen Prüfung.

Allgemeine Definitionen:

  • Bremsweg

    Der Bremsweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn des Bremsvorgangs bis zum Stillstand zurücklegt. Die Länge des Bremswegs hängt maßgeblich von der Geschwindigkeit und der Verzögerung ab.

  • Reaktionsweg

    Der Reaktionsweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug während der Zeit zurücklegt, die zwischen dem Erkennen der Notwendigkeit zu bremsen und dem tatsächlichen Beginn des Bremsvorgangs vergeht. Dieser Weg hängt von der Reaktionsfähigkeit des Fahrers und dessen Verfassung ab, nicht aber von der Beschaffenheit der Straße oder dem Fahrzeug selbst.

  • Anhalteweg

    Der Anhalteweg ist die gesamte Strecke vom Moment des Bremsentschlusses bis zum endgültigen Stillstand des Fahrzeugs. Er setzt sich aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg zusammen.

Formeln:

Abstandsregeln:

    • Halber Tacho: Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Sicherheitsabstand dem halben Tachostand in Metern entsprechen. Beispiel: Bei 70 km/h = 35 Meter Abstand.
    • Drei Pkw-Längen: Im Stadtverkehr sollte der Abstand etwa 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen betragen.
    • Doppelter Abstand: Bei schlechter Sicht oder widrigen Straßenverhältnissen sollte der Sicherheitsabstand verdoppelt werden.
    • Sichtweiten unter 50 Metern: Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Seitenabstand:

    • Zu anderen Fahrzeugen: 1 Meter.
    • Zu Fußgängern und Zweirädern: 1,5 Meter.
    • Zur Straßenbahn: 0,5 Meter.

Reaktionsweg:

Der Reaktionsweg errechnet sich aus der Geschwindigkeit und der Reaktionszeit. Die Faustformel lautet:

Reaktionsweg (in Metern)=

(Geschwindigkeit (in km/h)10)×3\text{Reaktionsweg (in Metern)} = \left(\frac{\text{Geschwindigkeit (in km/h)}}{10}\right) \times 3

Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h:

(5010)×3=5×3=15 Meter\left(\frac{50}{10}\right) \times 3 = 5 \times 3 = 15 \text{ Meter}

Bremsweg:

Der Bremsweg wird ebenfalls anhand der Geschwindigkeit berechnet, allerdings spielt hier die Verzögerung eine Rolle. Die Faustformel lautet:

Bremsweg (in Metern)=


(Geschwindigkeit (in km/h)10)2
\text{Bremsweg (in Metern)} = \left(\frac{\text{Geschwindigkeit (in km/h)}}{10}\right)^2

Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h:

(5010)2=52=25 Meter\left(\frac{50}{10}\right)^2 = 5^2 = 25 \text{ Meter}

 

Anhalteweg:

Der Anhalteweg setzt sich aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg zusammen. Die Formel lautet:

Anhalteweg (in Metern)=Reaktionsweg+Bremsweg\text{Anhalteweg (in Metern)} = \text{Reaktionsweg} + \text{Bremsweg}

Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h:

15 Meter (Reaktionsweg)+25 Meter (Bremsweg)=40 Meter


Gefahrenbremsung:

Bei einer Gefahrenbremsung wird der Bremsweg halbiert. Die Faustformel für die Gefahrenbremsung lautet:

Bremsweg (in Metern) bei Gefahrenbremsung=

(Geschwindigkeit (in km/h)10)2÷2\text{Bremsweg (in Metern) bei Gefahrenbremsung} = \left(\frac{\text{Geschwindigkeit (in km/h)}}{10}\right)^2 \div 2

Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h:

(5010)2÷2=25÷2=12,5 Meter

    Diese Formeln sind essenziell, um das Verhalten eines Fahrzeugs in verschiedenen Verkehrssituationen einschätzen zu können. Übt sie gut, um in der Theorieprüfung erfolgreich zu sein und sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein!

    Spezielle Verkehrsregeln:

    1. Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille Blutalkohol.

    2. Handy-Verbot: Der Fahrer darf nur über eine Freisprechanlage telefonieren. Lediglich im Stau oder bei stehendem Fahrzeug vor Bahnschranken ist die Nutzung des Mobiltelefons erlaubt. Dies gilt nicht im Stop-and-go-Verkehr oder an roten Ampeln.

    3. Reißverschlussverfahren: Bei Fahrspurverengungen sollten Autofahrer bis zur Engstelle vorfahren und sich erst unmittelbar vor dem Hindernis einfädeln.

    4. Rote Ampel: Bei Rot muss vor der Kreuzung gehalten werden, unabhängig davon, ob das Fahrzeug vor oder hinter der Haltelinie steht.

    5. Grünpfeil: Dieses Zeichen erlaubt ein vorsichtiges Rechtsabbiegen nur vom rechten Fahrstreifen aus. Dabei muss an der Haltelinie und vor dem Einbiegen gestoppt werden, auch wenn keine Fußgänger oder Gegenverkehr zu sehen sind.

    6. Bus mit Warnblinklicht: Während der Bus fährt, gilt Überholverbot. Wenn der Bus steht, darf mit Schrittgeschwindigkeit (4–7 km/h) überholt werden. Auf mehrspurigen Straßen muss auch der Gegenverkehr in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf der anderen Straßenseite ein Bus mit Warnblinklicht an einer Haltestelle steht.

    7. An Bahnübergängen: Beim Warten vor Schranken den Motor abstellen. Halteverbot gilt auf allen Bahnübergängen und bis zu zehn Meter vor dem Andreaskreuz, wenn die Sicht darauf verdeckt wird. Parkverbot gilt sowohl vor als auch nach dem Andreaskreuz.

    Du willst schnell deinen Führerschein machen? Vertraue uns, um dir den Weg zu einem erfolgreichen Führerscheinerwerb zu ebnen. Nutze das Kontaktfomular, rufe uns an oder schreibe uns eine E-Mail, um noch heute anzufangen. Wir freuen uns darauf, von dir zu hören!

    1 + 13 =